Stichtag 1.04.2019: Neue Förderbedingungen
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Neue Förderbedingungen gibt es beim Investitionszuschuss zum Einbruchschutz. Ab dem 1.4.2019 haben sich die Bedingungen bei der KfW bezüglich „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“ geändert. Das Programm bietet denen, die Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen bis zu 1.600 € Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden.
Im Einzelnen hat sich folgendes zum 1.4.2019 geändert:
Im Einzelnen hat sich folgendes zum 1.4.2019 geändert:
- Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
- Ein Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen. Diese müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
- Bei Eigenleistung werden Materialkosten nicht mehr anerkannt.
- Infraschall-Alarmanlagen werden nicht gefördert.
- Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion können nun gefördert werden
- Baugebundene Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen, werden nur noch im Produkt Barriererereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) gefördert.
Die genauen Details, was gefördert wird und wer berechtigt ist, finden Sie in der PDF Datei Steckbrief Einbruchschutz der KfW 455-E Zuschuss .
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