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Stichtag 1.04.2019: Neue Förderbedingungen

Neue Förderbedingungen gibt es beim Investitionszuschuss zum Einbruchschutz. Ab dem 1.4.2019 haben sich die Bedingungen bei der KfW bezüglich „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“ geändert. Das Programm bietet denen, die Ihr Eigen­heim vor Einbruch schützen wollen bis zu 1.600 € Zuschuss für Maß­nahmen zum Einbruch­schutz in Bestands­gebäuden.
Im Einzelnen hat sich folgendes zum 1.4.2019 geändert:
  • Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Ein Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen. Diese müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
  • Bei Eigenleistung werden Materialkosten nicht mehr anerkannt.
  • Infraschall-Alarmanlagen werden nicht gefördert.
  • Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion können nun gefördert werden
  • Baugebundene Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen, werden nur noch im Produkt Barriererereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) gefördert.

Die genauen Details, was gefördert wird und wer berechtigt ist, finden Sie in der PDF Datei  Steckbrief Einbruchschutz der KfW 455-E Zuschuss .

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