Eine wissenswerte Frage: Ist der Schlüsseldienst absetzbar?
Fand auch Richard Pitterle, MdB. Die Antwort dazu findet sich in der Antwort des Bundestages Frage 19 (BT-Drucks. 18/11220).
So sind Aufwendungen abziehbar, wenn die Arbeiten des Schlüsseldienstes in räumlichem Zusammenhang mit dem Haushalt stehen.
Nach § 35a des Einkommensteuergesetz (EStG) sind Aufwendungen für Handwerkerleistungen im Rahmen s.g. haushaltsnaher Dienstleistungen von der Einkommensteuer mit 20% aber max. 1.200 Euro im Jahr abzugsfähig.
Aber wie bei allen Handwerkerleistungen gilt: Absetzbar sind sie nur, wenn Sie sie per Überweisung oder als Kartenzahlung beglichen haben und Sie eine richtige Rechnung besitzen. Der Lohnanteil sollte darauf extra aufgeführt sein. Die Kosten für Material werden nicht anerkannt.
So empfiehlt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine denn auch, bereits bei telefonischer Beauftragung des Dienstes zu erfragen, ob eine unbare Zahlung möglich ist.
Bitte beachten Sie: Dieses ist „keine Rechtsberatung“ bzw. „keine Steuerberatung“.