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Schlüsselversicherung

Schlüsselversicherungen lassen sich in der Regel nicht einzeln abschließen, sondern sind Teil der sogenannten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossener Schlüsselversicherung. Sie greift bei Verlust vom Schlüssel des Mehrfamilienhauses, der Eigentumswohnung oder auch vom Parkhaus bei gemietetem Einstellplatz.
Verlieren sie den Schlüssel vom Einfamilienhaus bzw. vom privaten Wohneigentum oder auch den Schlüssel vom eigenen PKW bzw. Motorrad greift sie nicht da die Haftpflichtversicherung nur Schäden an Rechtsgütern Dritter reguliert. Trotz Schlüsselversicherung heißt dies nicht, dass die Kosten für den Schlüsseldienst von der Versicherung beglichen werden. Dieses ist vom Versicherungsvertrag bzw. dem entsprechenden Tarif abhängig. Häufig findet sich dieses Leistung nur in den Premiumtarifen. Was ist aber wenn der Schlüssel im Schloss abgebrochen ist? Dieses ist in der Regel nicht im Leistungsumfang der Schlüsselversicherung enthalten. Übrigens sind die Schlüssel von Türen innerhalb der Wohnung normalerweise nicht versichert. Lediglich bei Eingangstüren greift die Versicherung.

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