Staat bezuschusst den Einbau von Sicherheitstechnik zum Schutz vor Einbrechern jetzt mit 65 Millionen Euro
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- Bundesbauministerium und die KfW Bankengruppe erhöht die Fördermittel für Einbruchschutz von 50 auf 65 Millionen Euro.
- Übernahme von 20 Prozent der Kosten bis 1.000 Euro oder 10 Prozent bis zu einer Investitionen von 15.000 Euro für Einbruchschutz-Maßnahmen.
- Aktive Förderung von Sicherheitstechnik bedeutet bis zu 1.600 Euro an
direkten Fördergeldern pro Wohneinheit.
Am 9. August 2018 hat die bundeseigene KfW-Bankengruppe darüber informiert, dass die Fördergelder für den Einbau von Sicherheitstechnik ab sofort von 50 Millionen Euro auf 65 Millionen Euro erhöht werden. Auch gibt es wieder Zuschüsse für Baumaßnahmen, welche Barrieren in Wohnräumen reduzieren, in Höhe von 75 Millionen Euro. Damit reagiere man auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Fördergeldern in den Bereichen Einbruchschutz und Barrierereduzierung, so das Bundesbauministerium und die KfW Bankengruppe in der Mitteilung.
Förderung bereits ab einer Investition von 500 Euro
Wer sich für den Einbau von Sicherheitstechnik durch einen Fachmann entscheidet,
kann von den vielseitigen Fördermöglichkeiten durch den Staat profitieren. Ab
einer Summe von 500 Euro erhalten Hauseigentümer und Mieter 20 Prozent der
investierten Summe für Einbruchschutzmaßnahmen vom Staat zurück. Wichtig ist es,
den Antrag vor Umsetzung der Maßnahmen einzureichen, denn eine nachträgliche
Förderung ist nicht vorgesehen.
Förderung über das Online-Portal
der KfW beantragen
Der Antrag für die Fördermittel wird nach
Registrierung im Online-Portal der KfW unter www.kfw.de/zuschussportal
ausgefüllt. Vorher sollte jedoch ein Fachmann kontaktiert werden, um zu
ermitteln, welche Sicherheitsmaßnahmen geeignet sind. Viele
Sicherheitsfachgeschäfte haben bereits Erfahrung mit den verschiedenen
Förderprogrammen und können bei der Antragstellung unterstützen. Insgesamt kann
ein Zuschuss von 20 bzw. 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Material und
Installation beantragt werden. Die Fördersumme reicht bis maximal 1.600 Euro
Zuschuss pro Wohneinheit. Ist der Antrag eingereicht, können einige Wochen
vergehen, bis dieser geprüft wurde. Der Zuschuss wird dann nach Abschluss der
Maßnahmen ausgezahlt.
Alle Infos rund um die KfW-Maßnahmen &
förderfähige Produkte:
Weitere Hintergründe zu
Einbruchschutzmaßnahmen und eine Übersicht zu förderfähigen Produkten bietet der
Sicherheitsexperte ABUS auf seiner Internetseite unter
www.abus.com/kfw
Quelle: Abus Pressemitteilung vom
13. August 2018
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