Einträge für September 2018

  • September, 2018
  • Feuerwehr als Schlüsseldienst?

    Immer wieder hört man, dass Menschen, die sich selbst ausgesperrt haben die Feuerwehr über die Notrufnummer rufen. Das allerdings kann eine kostspielige Sache werden, denn die Arbeit eines Schlüsseldienstes ist keine primäre Aufgabe der Feuerwehr. Aufgaben der Feuerwehr sind Retten, Löschen, Bergen und Schützen, aber nicht Türöffnen. Die Feuerwehr wird tätig bei Menschen in Notlagen oder auf Anweisung der Polizei.

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  • Sichere Türbeschläge

    Ein Einbrecher erkennt es sofort: Eine unprofessionell gesicherte Eingangstür mit weit überstehenden Schließzylinder und oder von Außen abschraubbarer Beschlag. Selbst Anfänger haben hier leichtes Spiel.
    Fast eine Einladung zum Einbruch.
    Dabei ist eine Umrüstung nicht allzu teuer und schnell realisiert. Beispielsweise mit dem ABUS HLT612, ein speziell für Hauseingangstüren geeigneter Sicherheitsbeschlag mit einem langem Schild  250 mm für links- oder rechtsschließende Türen. Mehrere Stahlplatten sorgen für hohen Schutz, es wird z.B. bei diesem Beschlag ein Zugbelastung von 2,5 Tonnen erreicht.

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  • Risiko Smart Home

    Haushaltsgeräte, Beleuchtung, Schließsysteme, Türen, Tore, Fenster, Rolladen, Markisen, Heizung und Heizkörperventile, Videokameras usw., das sind alles Geräte und Systeme, die zunehmend mit Kommunikationselektronik ausgestattet und zur Steuerung vernetzt werden. Der Oberbegriff dafür ist Smart Home, die Möglichkeit, die genannten Geräte in automatisierbare Abläufe einzubinden. Allerdings birgt auch jedes IT-gesteuertes System ein Sicherheitsrisiko. Veraltete Software auf diesen Systemen wie beispielsweise ein veraltetes Android System, können genau das Gegenteil zum gewünschten bewirken: Statt einer Steigerung der Sicherheit, kann es zu Angriffen auf Smart Homes durch Hacker kommen.

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  • Ist der Schlüsseldienst absetzbar?

    Eine wissenswerte Frage: Ist der Schlüsseldienst absetzbar?
    Fand auch Richard Pitterle, MdB. Die Antwort dazu findet sich in der Antwort des Bundestages Frage 19 (BT-Drucks. 18/11220).
    So sind Aufwendungen abziehbar, wenn die Arbeiten des Schlüsseldienstes in räumlichem Zusammenhang mit dem Haushalt stehen.
    Nach § 35a des Einkommensteuergesetz (EStG) sind Aufwendungen für Handwerkerleistungen im Rahmen s.g. haushaltsnaher Dienstleistungen von der Einkommensteuer mit 20% aber max. 1.200 Euro im Jahr abzugsfähig.

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