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Türen, Schlösser und Schließzylinder

Frage: Wie weit darf der Schließzylinder aus der Tür herausstehen ?
Antwort: Auch dieses ist in der DIN18252 bzw. EN1303 festgelegt. Der Schließzylinder sollte maximal 3mm vom Türblatt oder Türbeschlag vorstehen.