Neue Förderbedingungen gibt es beim Investitionszuschuss zum Einbruchschutz. Ab dem 1.4.2019 haben sich die Bedingungen bei der KfW bezüglich „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“ geändert. Das Programm bietet denen, die Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen bis zu 1.600 € Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden.
Im Einzelnen hat sich folgendes zum 1.4.2019 geändert:
- Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
- Ein Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen. Diese müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
- Bei Eigenleistung werden Materialkosten nicht mehr anerkannt.
- Infraschall-Alarmanlagen werden nicht gefördert.
- Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion können nun gefördert werden
- Baugebundene Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen, werden nur noch im Produkt Barriererereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) gefördert.