- September, 2018
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Ist der Schlüsseldienst absetzbar?
Eine wissenswerte Frage: Ist der Schlüsseldienst absetzbar?
Fand auch Richard Pitterle, MdB. Die Antwort dazu findet sich in der Antwort des Bundestages Frage 19 (BT-Drucks. 18/11220).
So sind Aufwendungen abziehbar, wenn die Arbeiten des Schlüsseldienstes in räumlichem Zusammenhang mit dem Haushalt stehen.
Nach § 35a des Einkommensteuergesetz (EStG) sind Aufwendungen für Handwerkerleistungen im Rahmen s.g. haushaltsnaher Dienstleistungen von der Einkommensteuer mit 20% aber max. 1.200 Euro im Jahr abzugsfähig.
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