- April, 2019
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Stichtag 1.04.2019: Neue Förderbedingungen
Neue Förderbedingungen gibt es beim Investitionszuschuss zum Einbruchschutz. Ab dem 1.4.2019 haben sich die Bedingungen bei der KfW bezüglich „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“ geändert. Das Programm bietet denen, die Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen bis zu 1.600 € Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden.
Im Einzelnen hat sich folgendes zum 1.4.2019 geändert:
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